Allgemeine Mietbedingungen

Lecar Sp. z o.o. überlässt der Person (der Firma) das Fahrzeug zum Gebrauch für den umseits bestimmten Zeitraum und unter den anschließend genannten Bedingungen.

Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er die unten genannten Allgemeinen Mietbedingungen akzeptiert und persönliche Haftung für das Fahrzeug sowie Haftung für alle Personen übernimmt, denen er das Fahrzeug zum Gebrauch überlässt.

  • Fahrberechtigt ist ausschließlich die im Mietvertrag genannte Person.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug spätestens zum Vertragsende unbeschädigt, mit kompletter Ausstattung und vollständigen Kfz-Papieren an dem Ort, von wo aus er das Fahrzeug abgeholt hat, bzw. an einem anderen vereinbarten Ort zurückzugeben.
  • Jede Verlängerung des Vertrages ist vorher mit einem Vertreter von Lecar Sp. z o.o. zu vereinbaren und von ihm spätestens 24 Stunden vor Vertragsende schriftlich zu bestätigen.
  • Für die Anlieferung bzw. Abnahme des Fahrzeugs vom Mieter auf dem Gebiet von Warschau erhebt Lecar Sp. z o.o. keine zusätzliche Gebühr.
  • An anderen Orten (außerhalb von Warschau) werden Gebühren nach der gültigen Preisliste festgesetzt.
  • Rechtswidrige Verlängerung des Vertrages berechtigt Lecar Sp. z o.o., eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200 % des Basissatzes für den ganzen Zeitraum der vertragswidrigen Fahrzeugnutzung zu erheben und die Polizei über das Abhandenkommen des Wagens zu verständigen.
  • Zum Zeitpunkt der Übergabe muss das Fahrzeug technisch einwandfrei, sauber und voll getankt sein. Eventuelle Bemerkungen zum Fahrzeugzustand sind in der Rubrik "Bemerkungen" anzugeben. Zum Zeitpunkt der Rückgabe muss sich die gleiche Kraftstoffmenge wie bei der Abfahrt im Tank befinden. Soll die Menge kleiner sein, so entrichtet der Mieter eine Zuzahlung für den fehlenden Kraftstoff.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Grundsätze der herkömmlichen Fahrzeugnutzung zu beachten, insbesondere:
    • die zulässige Anzahl der Fahrgäste und der Fracht zu befördern;
    • das Fahrzeug nicht unter Alkohol- bzw. Rauschgifteinfluss zu fahren;
    • keine Fahrzeuge bzw. Anhänger abzuschleppen;
    • fahrberechtigt ist nur die im Vertrag genannte Person; bei Firmenanmietungen ist es die dazu befugte Person;
    • der Fahrer muss 21 Jahre alt und mindestens seit einem Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
  • Das Fahrzeug ist versichert im Bereich Haftpflicht-, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung.
  • Bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs durch eigenes Verschulden übernimmt der Fahrzeugmieter die volle materielle Haftung für die entstandenen Schäden und die zusätzlichen Kosten (z.B. Abschleppkosten, technische Stilllegung des Fahrzeugs während des Reparaturzeitraums). In diesem Fall wird dem Fahrzeugmieter ein Eigenanteil in Rechnung gestellt, und zwar in den Gruppen (M-Mini, O, A, A-SW) bis zu einer Höhe von 1000 EUR (in Worten: eintausend Euro), in den Gruppen (A-ECO, B, B-SW, B+, B+SW) bis zu einer Höhe von 1500 EUR (in Worten: eintausend fünfhundert Euro) und in den Gruppen (C+, D, D-SW, D+, D+SW, E, F) bis zu einer Höhe von 2000 EUR (in Worten: zweitausend Euro). Übersteigt der Forderungsbetrag den Eigenanteil nicht, bleibt die Forderung auf die Höhe des Forderungsbetrags beschränkt. Mit seiner Unterschrift unter dem Fahrzeugmietvertrag bestätigt der Fahrzeugmieter, dass ihm die Mietbedingungen bekannt sind, und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kredit- oder Debitkarte mit der Schadenssumme und den zusätzlichen Kosten belastet wird.
  • Verzichtet der Fahrzeugmieter auf den Abschluss der ihm vom Fahrzeugvermieter angebotenen Versicherung, deklariert er die Nutzung einer externen Versicherung aus dem Servicepaket seiner Kreditkarte (CWI) und ermächtigt den Fahrzeugvermieter durch seine Unterschrift unter dem Mietvertrag, seine Kreditkarte im Schadensfall aus eigenem Verschulden mit den Reparaturkosten und den zusätzlichen Kosten in voller Höhe zu belasten. Der Fahrzeugvermieter verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen zur Schadensregulierung durch die externe Versicherung auszuhändigen.
  • Bei Verkehrsunfällen bzw. anderen Vorfällen ist folgendes zu beachten:
  • Der Vertreter von Lecar Sp. z o.o. soll unverzüglich über den Vorfall verständigt werden.
  • Bei jedem Unfall sind die Polizei und andere zuständige Dienste hinzuziehen.
  • Es sollen die Personalien aller Beteiligten, Versicherungsscheinnummern und Gesellschaften, die die Scheine ausgestellt haben, wie auch die Telefonnummer und Anschrift der für den Unfallort zuständigen Polizeidienststelle aufgeschrieben werden.
  • Das Fahrzeug ist vor weiterer Beschädigung bzw. Zerstörung zu schützen.
  • Es ist sicherzustellen, dass alle zur Schadenbeseitigung durch die Versicherungsgesellschaft notwendigen Unterlagen gesammelt worden sind.
  • Der Mieter haftet materiell für Verluste, die durch fehlenden Schutz des Fahrzeuges und der zur Schadenbeseitigung notwendigen Unterlagen entstehen.
  • Die Kaution - Hinterlegung (in Form des Bankpfandrechtes) beträgt in der Mietzeit 1700 PLN (eintausendsiebenhundert polnische Zloty).
  • Bei einem selbstverschuldeten Verlust des Fahrzeuges bzw. Fehlen der zur Schadenbeseitigung durch die Versicherungsgesellschaft notwendigen Unterlagen wird die Kaution nicht zurückgezahlt.
  • Verursacht der Fahrer einen Verkehrsunfall unter Alkohol- bzw. Rauschgifteinfluss, so behält sich Lecar Sp. z o.o. das Recht vor, zusätzlichen Schadenersatz für die entstandenen Schäden bzw. erlittenen Verluste zu fordern.
  • Der Mieter haftet für Nicht-Beachtung der Verkehrsvorschriften.
  • Lecar Sp. z o.o. übernimmt keine Haftung für die im Wagen beförderten bzw. zurückgelassenen Gegenstände.
  • Soll die Rechnung nicht termingerecht in bar bzw. durch Überweisung gezahlt werden, so ist Lecar Sp. z o.o. dazu berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
  • Wir das Fahrzeug aus Gründen, die vom Mieter nicht verschuldet worden sind, aus dem Verkehr ausgeschlossen, so steht ihm das Recht zu, einen Ersatzwagen mit gleichem Standard bzw. - bei fehlender Ersatzmöglichkeit - Geldrückgabe für den nicht genutzten Zeitraum zu fordern.
  • Soll eine Reparatur in der Nutzungszeit des Fahrzeuges notwendig werden, so ist der Mieter befugt, im Namen von Lecar Sp. z o.o. eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu unterschreiben und entgegenzunehmen. Bei eventuellen Reparaturen ist die nächste autorisierte Werkstatt der jeweiligen Automarke aufzusuchen, sofern nicht anders vereinbart. Die Abrechnung der entstandenen Reparaturkosten erfolgt bei der Fahrzeugrückgabe.
  • Für alle im vorliegenden Vertrag nicht geregelten Fragen finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Für eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt das jeweils zuständige Gericht.
  • Lecar Sp. z o.o. weist auf die Pflicht eines jeden Fahrzeugmieters hin, bei Verkehrsunfällen die Polizei hinzuziehen. Die Unterlassung der Pflicht stellt einen Verstoß gegen Bedingungen des Versicherungsscheines dar und kann materielle Haftung des Fahrzeugmieters nach sich ziehen.
  • Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass alle Auslandsreisen nur auf seinen schriftlichen Antrag und nach Einholung des Einverständnisses des Autoverleihs Lecar Sp. z o.o. unternommen werden dürfen.
  • In allen Fahrzeugen des Autoverleihs Lecar Sp. z o.o. gilt ein bedingungsloses Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung werden dem Nutzer die Kosten für Reinigung oder Erneuerung der Polster in Rechnung gestellt.